Die Satzung der Grünen Jugend Rostock
Geändert in vorliegender Fassung zuletzt auf der Mitgliederversammlung am
25.02.2021 in Rostock.
Inhalt
§ 1: Name und Sitz
§ 2: Aufgaben
§ 3: Mitgliedschaft
§ 4: Gliederung und Aufbau
§ 5: Mitgliederversammlung (MV)
§ 6: Plenum
§ 7: Organisationsteam, Sprecher:innen und Arbeitsteams
§ 8: Allgemeine Bestimmungen
§ 9: Auflösung
§ 10: Schlussbestimmungen
§ 1: Name und Sitz
(1) Die Organisation trägt den Namen “Grüne Jugend Rostock” (GJ Rostock).
(2) Die Grüne Jugend Rostock ist als selbständige Vereinigung eine
Untergliederung des Landesverbandes Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern. Die
Basisgruppe entscheidet über Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichte, sowie
Vorstandswahlen und Satzungsregelung eigenständig. Einzig die Finanzhoheit wird
an den Landesverband Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern abgetreten.
(3) Der Sitz der Basisgruppe Grüne Jugend Rostock ist in Rostock.
(4) Die „Grüne Jugend Rostock“ ist eine Basisgruppe des Landesverbandes „Grünen
Jugend Mecklenburg-Vorpommern“.
§ 2: Aufgaben
Die Grüne Jugend Rostock stellt sich folgende Aufgaben:
a. innerhalb der Jugend und der Gesellschaft für ihre Ziele zu wirken und die
Vorstellungen ihrer Mitglieder entsprechend dem gültigen Grundsatzprogramm zu
artikulieren und zu vertreten; die Grüne Jugend Rostock steht im Sinne ihres
politischen Selbstverständnisses ein für ein ökologisches, solidarisches,
friedliches, freiheitliches, feministisches, radikaldemokratisches und
weltoffenes Rostock,
b. politische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit anzubieten,
c. Kontakte zu anderen Jugendorganisationen auf verschiedenen Ebenen zu knüpfen
und eine Zusammenarbeit anzustreben und durch Kontakte auf nationaler und
internationaler Ebene zur Solidarität zwischen Menschen verschiedener
Nationalitäten, Weltanschauungen und Religionen beizutragen,
d. die Interessen der Jugend innerhalb der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu
vertreten und diese bei deren Aktionen zu unterstützen, sofern diese sich mit
den Zielen der Grünen Jugend decken,
e. Kontakte mit nichtparteilichen und parteilichen Jugendinitiativen
anzustreben.
§ 3: Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Grünen Jugend Rostock ist jedes Mitglied des GRÜNE
JUGEND Bundesverbandes, das seinen Lebensmittelpunkt in der Hanse- und
Universitätsstadt Rostock oder dem Landkreis Rostock hat und sich zu den Zielen
und Grundsätzen der GJ Rostock bekennt.
(2) Der Eintritt in die Grüne Jugend ist wahlweise beim Bundesverband,
Landesverband oder bei den Basisgruppen schriftlich möglich. Über die Aufnahme
entscheidet der jeweilige Vorstand. Gegen die Zurückweisung eines
Aufnahmeantrages kann der/die Bewerber:in bei der zuständigen Mitglieder- bzw.
Delegiertenversammlung Einspruch einlegen, die mit einfacher Mehrheit
entscheidet.
(3) Die Mitgliedschaft endet:
a. am Tag des 28. Geburtstages,
b. durch Tod,
c. durch Ausschluss oder
d. durch Austritt.
(4) Der Austritt ist gegenüber dem Landesverband oder dem Bundesverband der
Grünen Jugend schriftlich zu verkünden.
§ 4: Gliederung und Aufbau
(1) Die Basisgruppe gliedert sich wie folgt:
a. in den Vorstand,
b. die Mitgliederversammlung
c. das Plenum und
d. die Arbeitsteams.
§ 5: Mitgliederversammlung (MV)
(1) Die Mitgliederversammlung ist oberstes (beschlussfassendes) Organ der
Basisgruppe Grüne Jugend Rostock. Sie setzt sich aus allen Mitgliedern der
Basisgruppe zusammen.
(2) Die MV tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Es besteht eine
Einladungsfrist von zwei Wochen. Als ordentlich Einladung zählt jede, die
entweder postalisch, oder digital (per E-Mail) versandt worden ist.
(3) Der Vorstand lädt zu den Mitgliederversammlungen ein. Jedoch können auch 30%
der Mitglieder eine MV einberufen. Eine durch Basismitglieder einberufene
Mitgliederversammlung unterliegt den gleichen Fristen und Verfahren wie eine
durch den Vorstand einberufene.
(4) Die MV ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder form- und fristgerecht
eingeladen wurden und mindestens 10% der Mitglieder anwesend sind.
(5) Antrags- und Wahlberechtigt ist jedes Mitglied.
§ 6 Plenum
(1) Das Plenum ist das regelmäßige Basisgruppentreffen der GJ Rostock.
(2) Die Basisgruppe gibt sich selbst einen festen Termin, an welchen das Plenum
in gleichmäßigen Abständen stattfindet.
(3) Das Plenum beschließt kurz- und mittelfristige Ziele und Aufgaben für die
Basisgruppe, ist Austauschort für die Mitglieder und Anlaufstelle für
Interessierte.
(4) Der Vorstand kann jederzeit mit einer Einladungsfrist von drei Tagen ein
Plenum einberufen.
(5) Überdies können sieben Mitglieder der Basisgruppe oder ein Arbeitsteam den
Vorstand anweisen ein Plenum einzuberufen. Es gilt die Einladungsfrist.
§ 7: Vorstand, Sprecher:innen und Arbeitsteams
(1) Der Vorstand besteht aus dem Sprecher:innen-Duo und allen Beisitzer:innen.
Die Aufgabe des Vorstands ist die Einladung und Vorbereitung der
Mitgliederversammlungen, sowie aller weiteren Treffen und Vorhaben der
Basisgruppe Rostock. Der Vorstand ist Ansprechpartner für alle Mitglieder sowie
Landes- und Bundesverband der Grünen Jugend sowie für BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN.
(2) Das Sprecher:innen-Duo vertritt die Positionen und Ideen der Grünen Jugend
Rostock gegenüber anderen Parteiorganisationen und gegenüber der Öffentlichkeit.
Beide Sprecher:innen sind gleichberechtigt. Das Duo wird von der MV mit
einfacher Mehrheit gewählt.
(3) Arbeitsteams können mit Themenschwerpunkten gebildet werden, welche sich mit
Aufgaben wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Recherche, Mitgliederwerbung usw.
beschäftigen.
(4) Der Vorstand und das Sprecher:innen-Duo sind quotiert nach dem Frauen, Inter
uns Trans-Statut (FIT-Statut) des GRÜNE JUGEND Bundesverbandes zu besetzen. Wenn
sich ein FIT-Platz nicht besetzen lässt, muss auf jeder darauffolgenden MV auf
diesen Platz hingewiesen und die Wahl ermöglicht werden.
§ 8: Allgemeine Bestimmungen
(1) Personenwahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Gewählt ist, wer im
ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Wird
diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, so reicht in dem darauf folgenden
Wahlgang die einfache Mehrheit.
(2) Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen oder andere klar erkennbare
Wahlmethoden. Auf Antrag eines Mitgliedes erfolgt geheime Abstimmung. Beschlüsse
werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei
Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
(3) Die Satzung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der Anwesenden beschlossen,
geändert oder aufgehoben werden.
(4) Über Sitzungen aller Organe sind Protokolle anzufertigen, die den
Mitgliedern auf Wunsch zugänglich zu machen sind. Die Aufgabe die Protokolle
zugänglich zu machen, übernimmt der Vorstand.
§ 9: Auflösung
Die Auflösung der Basisgruppe kann nur durch eine eigens dafür einberufene
Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Dieser
Mitgliederversammlung müssen mindestens 30% der Mitglieder beiwohnen.
§ 10: Schlussbestimmungen
(1) Diese Satzung tritt sofort mit ihrem Beschluss in Kraft.
(2) Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Satzung gelten die Übrigen
fort. Über nicht in der Satzung geregelte Angelegenheiten entscheidet die
Mitgliederversammlung. Sollten diese, in den Satzungen der GRÜNEN JUGEND
Mecklenburg-Vorpommern oder der des Bundesverbandes geregelt sein, gelten
vorübergehend die Regelungen der jeweils höheren Organisation.
(3) Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 25.02.2021 in Rostock
mehrheitlich beschlossen und tritt zum Zeitpunkt des Beschlusses in Kraft.
Zuletzt geändert in vorliegender Fassung mit mehrheitlichem Beschluss der MV am
25.02.2021 in Rostock.